[ Auszug: (1) Verletzt der Pfandgläubiger die Rechte des Verpfänders in erheblichem
Maße und setzt er das verletzende Verhalten ungeachtet einer Abmahnung des
Verpfände ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]